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Zinsbindung endet in zwölf Monaten bis 60 Monaten:
Wessen Zinsbindung in zwölf bis 60 Monaten endet, der kann handeln: Beispielsweise mit einem Forward-Darlehen.
Das Prinzip: Der Kunde schließt ein Darlehen ab, dessen Laufzeit in zwölf bis 60 Monaten beginnt. Der bisherige Kredit läuft bis zum regulären Ende der Zinsfrist, dann greift das Forward-Darlehen – zu den Zinsen von heute.
Für das Recht, sich das heutige Zinsniveau für die Zukunft zu sichern, wird ein Konditionsaufschlag erhoben. Je nach Anbieter, Dauer der Vorlaufzeit sowie der Situation an den Kapitalmärkten wird pro Monat Vorlaufzeit ein Konditionsaufschlag von rund 0,02 Prozent fällig.
Achtung: Wer ein Forward-Darlehen abschließt, muss die Umschuldung auch tatsächlich vornehmen. Das gilt auch, wenn die Zinsen zum tatsächlichen Umschuldungstermin deutlich niedriger sind. Interessierte müssen daher abwägen, ob sie mit fallenden oder steigenden Bauzinsen rechnen.
Empfehlenswert ist hier ebenso ein Angebotsvergleich: Konditionsunterschiede von bis zu 1,40 Prozent können ein Forward- Darlehen um mehrere Tausend Euro verteuern.
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