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Abnahme &Besitzübergabe

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Legen Sie fest, dass Abnahme und Besitzübergabe des neuen Heimes nach vollständiger Fertigstellung ohne “Knebelvereinbarungen” erfolgen

Nach den gesetzlichen Vorschriften sind Sie verpflichtet, Ihr neues, fertiggestelltes Haus oder Ihre Wohnung abzunehmen. Ihr Bauträger wird sehr daran interessiert sein, dass diese Abnahme möglichst schnell erfolgt, vielleicht auch, wenn noch einige Restarbeiten am Objekt zu erbringen sind. Diesem Ansinnen sollten Sie keinesfalls zustimmen; denn mit der Abnahme beginnt die Verjährungsfrist und unter Umständen verkürzen Sie Ihre Möglichkeiten, während dieser Frist auftretende Mängel kostenfrei beseitigen zu können. Häufig enthalten Bauträgerverträge die Bestimmung, mit dem Einzug gelte die neue Immobilie als abgenommen. Diese Abnahmeregelung ist widerrechtlich; es sei denn, Sie ziehen ohne Einhaltung einer getroffenen Abnahmeregelung in Ihr neues Heim ein.

Schwierigkeiten macht die Abnahme des Gemeinschaftseigentums bei Eigentumswohnungen, aber auch bei Reihenhauseinrichtungen, die mehreren Eigentümern von Einzelobjekten gemeinschaftlich dienen, wie Kinderspielplatz, Mülltonnenplätze, gemeinschaftliche Wege, Gemeinschaftsantennen usw., da gerade die zum Gemeinschafts-eigentum gehörenden tragenden Wände und das Dach mit schwerwiegenden Mängeln behaftet sein können, aber auch das Treppenhaus, der Lift und andere gemeinschaftliche Anlagen. Auch hier möchte der Bauträger möglichst rasch die Gewährleistungsfrist durch die Abnahme herbeiführen.

Auf keinen Fall sollten Sie zustimmen, dass im Kaufvertrag vereinbart wird, dass zum Beispiel ein vom Bauträger einzusetzender Bevollmächtigter die Abnahme des Gemeinschaftseigentums durchführt. Auf jeden Fall sollte die Abnahme von der Zustimmung von mindestens zwei Mitgliedern des Verwaltungsbeirates zusätzlich abhängig gemacht werden. Achten Sie besonders darauf, dass die Abnahme Ihrer eventuell neu erworbenen Eigentumswohnung erst erfolgen sollte, wenn Sie einziehen. Vor Ihnen bezogene Wohnungen können den Beginn Ihrer Gewährleistungsfrist nicht beeinflussen.
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Sollten Sie nicht selbst vom Fach sein, ist zu empfehlen, dass Sie die Abnahme Ihres neuen Heimes = Prüfung auf Mängel von einer entsprechend technisch und fachlich ausgebildeten Person überwachen lassen sollten. Das hierfür zu zahlende Geld rechnet sich auf jeden Fall.

 

 

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