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Bereitstellungszinsen

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Die unsichtbaren Kostentreiber

Wenn Sie eine bestehende Immobilie kaufen, fließt der Kaufpreis meistens kurzfristig nach Abschluss Ihres Darlehensvertrages.

Bei einem Neubau ist dieses häufig nicht der Fall (z.B. Sie kaufen das Objekt von einem Bauträger, der Ihnen den Kaufpreis erst mit dem Baufortschritt in Rechnung stellt). In so einem Fall müssen Sie einen wichtigen Kostenbestandteil in Ihre Überlegungen mit einbeziehen:

Bereitstellungszinsen.

Bereitstellungszinsen sind Gebühren, die von Ihrem Kreditinstitut auf noch nicht abgerufene Darlehensteile berechnet werden. In der Regel fallen diese Gebühren erst nach einem gewissen Zeitraum (der sogenannten "bereitstellungszinsfreien Zeit") an und betragen zwischen 2,4% und 3,0% p.a (d.h. 0,20% bis 0,25% pro Monat) der nicht abgerufenen Darlehenssumme.

Somit können diese Zinsen einen scheinbar billigen Kredit extrem verteuern, wie Sie unserem Beispiel entnehmen können.

Die Kosten sind nicht unerheblich und sollten bei der Auswahl Ihres Finanzierungsinstituts genau berücksichtigt werden.

Wir helfen Ihnen nach Eingang Ihrer Finanzierungsanfrage dabei, auch dieses wichtige Thema für Sie zu optimieren.

Die Bereitstellungszinsen müssen Sie ja meist zusätzlich zu Ihren bisherigen Wohnungskosten (z.B. Miete) aufbringen, da Sie Ihr Eigenheim ja noch nicht beziehen können. Dieser Umstand belastet die Haushaltskasse nicht unerheblich.

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