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Sorgen Sie dafür, dass Ihre Immobilie auch dann ohne Zuzahlung fertiggestellt wird, wenn Ihr Bauträger während der Bauzeit in Konkurs geht.
Hierfür vereinbaren Sie im notariellen Kaufvertrag die Stellung einer Erfüllungsbürgschaft einer Bank oder Sparkasse auf Kosten Ihres Verkäufers. Sollte Ihr Bauträger seine Pforten schließen müssen, wird durch diese Bürgschaft sichergestellt, dass dann ein anderer Baupartner Ihr Heim fertig stellt, ohne dass Ihnen zusätzliche Kosten entstehen.

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