|
Vereinbaren Sie Kaufpreisraten gemäß der Makler- und Bauträgerverordnung
Beim Bauträgerkauf erfolgt die Zahlung des Kaufpreises in der Regel nach Baufortschritt, das heißt, in Bauraten.
Hierbei muss Sie der beurkundende Notar im Rahmen seiner Betreuungstätigkeit unterstützen. Er muss Ihnen mitteilen, dass alle im Vertrag getroffenen Vereinbarungen Rechtsgültigkeit erlangt haben und dass zu Ihren Gunsten im Grundbuch eine Eigentumsverschaffungs-vormerkung eingetragen wurde, d.h., dass Ihr Grundstück ohne Ihre Zustimmung nicht weiterverkauft werden kann.
Ebenfalls muss die Baugenehmigung für Ihr neues Haus oder Ihre neue Wohnung vorliegen und Ihnen von Ihrem Bauträger nachgewiesen werden. Erst jetzt sollten bzw. dürfen Sie (Baufortschritts-) Zahlungen an den Verkäufer leisten.
|