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Auch die Bundesländer, Gemeinden und Gemeindeverbände fördern unter bestimmten Voraussetzungen den Erwerb von Wohneigentum.
Oftmals kommt es dabei jedoch zu langen Bearbeitungszeiten und die Programme gelten nur für einen sehr eingeschränkten Personenkreis. Erhältlich sind diese Fördermittel nur direkt bei den zuständigen Behörden. Sie können somit nicht direkt über uns beantragt werden.
Gefördert werden nur Personen, deren Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet (§9 WoFG).
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Zwei-Personen-Haushalt
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18.000 Euro pro Jahr
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Ein-Personen-Haushalt
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12.000 Euro pro Jahr
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Jeder weitere zur Familie gehörende Angehörige (z.B. Ehegatte oder Lebenspartner)
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plus 4.100 Euro pro Jahr
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Für jedes Kind, für das ein Kinderfreibetrag eingetragen ist
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plus 500 Euro pro Jahr
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Bitte beachten Sie, dass gegebenenfalls noch bestimmte Abzugsbeträge zu berücksichtigen sind. Die Förderung ist außerdem oftmals abhängig von einer bestimmten Wohnfläche, die sich aus dem jeweiligen Förderprogramm ergibt.
Generell besteht kein Rechtsanspruch auf Fördergelder. Eine Voraussetzung für die Vergabe von Fördergeldern ist die finanzielle Situation der Länder. Bei Engpässen in der Haushaltsplanung können die Programme kurzfristig eingestellt werden.
Da Sie die Landesfördermittel vor Ort beantragen müssen und sich diese immer wieder ändern, finden Sie hier eine Liste mit den Links zu den Internet-Seiten der jeweiligen Förderinstitute:
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