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Zinsbindung endet in mehr als fünf Jahren:
Wessen Zinsbindung noch fünf Jahre und länger läuft, der muss sich gedulden. Die Diskussion um einen Kreditausstieg deutlich vor Ende der Zinsbindung ist sinnlos.
Erstens: Das bloße Interesse an billigeren Zinsen rechtfertigt keinen Rechtsanspruch auf einen vorzeitigen Kreditausstieg.
Zweitens: Selbst wenn das Kreditinstitut einem Ausstieg zustimmt, lohnt dieser nicht. Ursache ist die Vorfälligkeitsentschädigung, mit der sich die Banken den entstandenen Zinsschaden bezahlen lassen und die eine mögliche Zinsersparnis auffrisst.
Was viele allerdings nicht wissen: Problemlos möglich ist der Ausstieg nach mehr als zehn Jahren. Nach deutschem Recht (§ 489 I Nr. 3 BGB) kann zehn Jahre nach Vollauszahlung des Darlehens mit einer Frist von sechs Monaten ganz oder teilweise zurückgezahlt werden.
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