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Verbraucherschutz

Unsere Firma ist von der Verbraucherzentrale Hamburg (
http://www.vzhh.de), in den wöchentlich erscheinenden Hypothekenzinsvergleich der "Top- 15" gelistet.

Terminvereinbarungen für die Beratungsangebote bei der Hamburger Verbraucherzentrale e.V. können unter Tel. 040-24832-0 vorgenommen werden.

Verbraucherschutz ist uns wichtig. Deshalb folgendes Angebot an unsere Kunden:

Bei Durchführung einer Immobilienfinanzierung über unsere Firma erstatten wir die Gebühren für eine unabhängige, ausführliche Verbraucherberatung bei der Hamburger Verbraucherzentrale e.V. bis zu 100,-- €! Nutzen Sie dieses Angebot!

Eine unabhängige und faire Kundenberatung ist uns sehr wichtig. Um hier auch eine Abgrenzung zu den “schwarzen Schafen” in unserer Branche darzustellen geben wir Ihnen nachfolgend Hinweise, wie Sie einen richtigen Berater finden und auf was Sie achten sollten ...

Den richtigen Berater finden ...

Jeder Kunde wünscht sich gern einen neutralen Ansprechpartner, der für ihn das Beste heraussucht. Dieses funktioniert in der Praxis nur, wenn der Berater/Vermittler auch tatsächlich neutral und unabhängig ist.

Wie können Sie sich davon überzeugen, ob ein Vermittler tatsächlich neutral und unabhängig ist?

Was ist ein unabhängiger Berater?

Stellen Sie sich einen Moment mal vor, was für Sie der wünschenswerte Weg wäre, wie ein Berater/Vermittler mit Ihnen als Kunde umgehen sollte. Gar nicht so einfach ...

Woher sollen Sie als Verbraucher wissen, was zu einem korrekten Umgang von Seiten des Beraters/Vermittlers dazugehört?

Welche Fragen muß man stellen?

Zuerst sollte geklärt sein, wer der Berater/Vermittler ist.

Tritt er als Handelsvertreter oder Handelsmakler auf oder ist er Angestellter eines Instituts.

Ist er Angestellter, ist der Fall klar: Seine Aufgabe besteht darin, seinen Arbeitgeber zu präsentieren und dessen Produkte zu platzieren. Kundenbelange sind zweitrangig. Ziel sind ausschließlich hohe Verkaufszahlen und Profit. Diesen Grundsatz verfolgt jedes Finanzinstitut und egal, was die Mitarbeiter Ihnen erzählen, es läuft nur auf den Profit hinaus. Würde jeder Bankkaufmann oder jeder Versicherungsangestellte bedarfsgerecht beraten ( was ja aufgrund der eingeschränkten Produktpalette unmöglich ist), würde er seinen Arbeitsplatz aufs Spiel setzen. Wer will das schon?

Ist der Berater/Vermittler jedoch selbstständig, tritt er als Handelsvertreter oder Handelsmakler auf. In dem Fall lohnt der Blick in das Handelsgesetzbuch, in dem eindeutig definiert ist, was unter den beiden Arten zu verstehen ist.

Nur der Makler kann als freier Vermittler empfohlen werden! Warum?
Denn nur der Makler ist unabhängig, uneingeschränkt tätig, kann allumfassend beraten und haftet voll für seine Beratungsleistung.

Bevor Sie dieses tun, sollten Sie sich davon überzeugen, ob derjenige tatsächlich selbstständig ist, wann und wo er sein Gewerbe angemeldet hat.

Vermittler, die nachfolgende Produkte vermitteln unterliegen einer besonderen Prüfung bei der Gewerbeanmeldung nach § 34c Gewerbeordnung:

- Grundstücke
- Grundstücksgleiche Rechte
- Gewerbliche Räume oder Wohnräume
- Darlehen
- Anteilsscheine einer Kapitalanlagegesellschaft
- Anteilsscheine von ausländischen Investmentanteilen
- öffentlich angebotene Vermögensanlagen
- Anteile von Kapitalgesellschaften/Kommanditgeschellschaften nach bestimmten Kriterien
- Bauherr von Bauvorhaben in eigenem Namen oder für fremde Rechnung

Diese Gewerbeerlaubnis bekommt nicht jeder einfach so, denn der Antragsteller muss unbedenklich sein. Er muss aller Voraussetzungen persönlicher und gewerblicher Natur zur Vermittlung dieser Geschäfte mitbringen. Das bedeutet im Klartext, das er all seinen gewerblichen Pflichten nachkam, Schufa und Führungszeugnis “sauber” sind, keine Einträge im Gewerbezentralregister stehen, alle Steuern und Gebühren pünktlich bezahlt werden usw..

Wenn man das EU-Recht berücksichtigt, muss man für die Gewerbeerlaubnis auch einen aussagekräftigen Ausbildungsnachweis erbringen. Dies wird in Deutschland in naher Zukunft sicherlich auch umgesetzt werden.

Vorbereitung der Beratung, Haftung und Versicherung

Eine bedarfsgerechte Vermittlung von Produkten ist nicht in einem einzigen Beratungstermin lösbar. Der Vermittler muss sich zuerst mit der Ist-Situation seines Kunden auseinandersetzen. Seine Motive, Ziele und wünsche erforschen und die bereits vorhandenen Verträge kennen und berücksichtigen. Wer das in einem einzigen Termin schafft, arbeitet entweder oberflächlich oder ist der “Supermann unter den Vermittlern”. Wer Ihnen dieses vorgaukelt, in einem einzigen Beratungstermin das zu bewerkstelligen, der analysiert mit Sicherheit nicht ernsthaft und umfassend den Ist-Zustand sowie die Ziele und Wünsche des Kunden. In diesen Fällen wird dem Kunden ein Schauspiel inszeniert, bei dem von vornherein feststeht, dass der Kunde nur aus einer feststehenden Produktpalette bedient werden wird.

Bei einer qualifizierten Beratung, die jeder Vermittlung vorangehen sollte, muss man sich einfach die Zeit geben, die für eine gewissenhafte Arbeit nötig ist.

Ist die Beratung erfolgt und man ist sich einig darüber, welche Produkte abgeschlossen werden sollen, sollte der Vermittler die Produktempfehlungen begründen. Vor- und Nachteile sollten geklärt werden. Diese genannten Punkte werden in einem Gesprächsprotokoll fixiert und von Vermittler und Kunden unterschrieben. Beide erhalten am Ende eine Abschrift der Protokolle.

Noch nicht viele Vermittler arbeiten so. Daran wird sich auch sobald nichts ändern, solange von Seiten der Verbraucher nichts Derartiges abgefordert wird. Hier ist Ihre Initiative gefragt. Bestehen Sie auf Ihr Recht, denn die zuvor beschriebene Verfahrensweise ist die für Sie geeignete und risikoärmste.

Beratungsfehler passieren trotzdem manchmal. Aufgrund der Beraterhaftung ist der Vermittler verantwortlich für seine Beratung und muss für seine Fehler gerade stehen. Oft läuft es darauf hinaus, dass ein finanzieller Schaden zu ersetzen ist. Dass dies selten freiwillig geschieht, liegt auf der Hand. Oft wird dies dadurch erschwert, wenn der Vermittler den entstandenen Schaden aus finanziellen Gründen nicht wieder gut machen kann. Wenn er dann keine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung besitzt, stehen die Chancen für den Kunden schlecht, seinen Schaden ersetzt zu bekommen.

Für Finanzierungsberater ist kein Versicherungsschutz gesetzlich vorgeschrieben. Achten Sie daher auf die richtige Absicherung des jeweiligen Beraters!

Lassen Sie sich deshalb einen Versicherungsnachweis zeigen, dies kann z.B. der Versicherungsschein sein und ein Nachweis darüber, dass die Versicherungsbeiträge laufend bezahlt wurden. Denn nur so wissen Sie, das Sie im Falle einer Falschberatung auch Ihren Schaden ersetzt bekommen.

Hier die Angaben zu Hans Dittmer Finanzmanagement:

Hans Dittmer

Ich bin als Makler nach § 93 HGB tätig
Gewerbeanmeldung: Freie und Hansestadt Hamburg Verbraucherschutzam Harburg
Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO: Freie und Hansestadt Hamburg Verbraucherschutzamt Harburg
Vermögenschadenshaftpflichtversicherung: 1 Mio. Euro je Schadensfall

Es bestehen keine Einträge im persönlichen Führungszeugnis
Es bestehen keinerlei Einträge im persönlichen Gewerbezentralregister
Es wurde bisher kein Insolvenz- bzw. Konkursverfahren gegen mich eröffnet
Es bestehen keine negativen Einträge in der SCHUFA

Diese Angaben erhalten Sie von uns, auf Wunsch schriftlich, mit folgender Erklärung:

Alle Angaben wurden wahrheitsgetreu getätigt. Für jede Falschaussage kann der Vermittler im Nachgang von seinem Kunden zu einer Vertragsstrafe von 5.000 Euro herangezogen werden. Des Weiteren gelten alle Vermittlungsgeschäfte zwischen den Parteien als unter falschen Voraussetzungen zustande gekommen und damit als ungültig.

 

Hans Dittmer HypoKontor
Lübecker Str. 1, 22087 Hamburg
Telefon: (040) 39 87 41 42 oder 76 11 75 52
Email: info@baufi-profi.info