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Ihre Versorgungslücke
Die meisten Menschen beschäftigen sich mit Arbeitslosigkeit erst dann, wenn es sie tatsächlich trifft. Im Rahmen einer soliden Finanzierung sollten Sie sich jedoch bereits im Vorfeld Gedanken darüber machen, wie groß Ihre Versorgungslücke im Falle einer plötzlichen Arbeitslosigkeit sein wird.
Arbeitnehmer
Als Arbeitnehmer ist die Höhe des Arbeitslosengeldes abhängig von Ihrem letzten Gehalt und beträgt ca. 67% Ihres letzten Nettogehaltes, maximal jedoch 481 Euro pro Woche (bei Lohnsteuerklasse III und mindestens einem Kind).
Wenn Sie zum Beispiel 4.000 Euro brutto bzw. 2.500 netto verdienen, haben Sie im Falle von Arbeitslosigkeit Anspruch auf 1.674 Euro. Das sind 826 Euro weniger als vorher und stellt für die meisten Menschen einen erheblichen Einschnitt dar.
Bei Besserverdienenden ist die Lücke sogar noch größer: Bei einem Brutto-Einkommen von 10.000 Euro (5.660 Euro netto) erhalten Sie lediglich 2.061 Euro Arbeitslosengeld. Das ist ein Einschnitt von 3.599 Euro!
Weitere Informationen zum Arbeitslosengeld finden Sie auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit.
Selbständige und Freiberufler
Wenn Sie selbstständig oder freiberuflich tätig sind und nicht in die Sozialversicherung einzahlen, haben Sie überhaupt keinen gesetzlichen Schutz und müssen somit im Falle von Arbeitslosigkeit (zum Beispiel im Falle einer Geschäftsaufgabe) ohne eine entsprechende staatliche Unterstützung auskommen.
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