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Folgenden Gegenstände sind im Rahmen einer Wohngebäudeversicherung nicht versichert:
- Möbel oder Wertsachen (diese müssen separat über eine Hausratsversicherung versichert werden).
- Gebäudeteile, die ein Mieter selbst eingebaut hat und für die er selbst die Verantwortung trägt (z.B. eine Einbauküche).
- Sonstige Grundstücksbestandteile (z.B. Zäune oder Gartenlaternen)
- Gebäudezubehör das gewerblichen Zwecken dient (z.B. Leuchtreklame) oder nicht im Haus untergebracht ist (z.B. Erdtank).
Außerdem sind Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt werden nicht im Versicherungsschutz enthalten.
Ebenso müssen Sie mit Leistungseinschränkungen rechnen, wenn Schäden durch den unsachgemäßen Gebrauch von Gegenständen entstanden sind, die ihrem Zweck nach nicht Wärme oder Feuer ausgesetzt werden dürfen. Ein Beispiel hierfür wären Beschädigungen durch eine explodierte Spraydose, die auf einem Kachelofen abgestellt wurde.
Mit weiteren Leistungseinschränkungen müssen Sie rechnen, wenn die Ursache Stürme unter Windstärke 8 sind. Das gleiche gilt bei Schäden durch Hagel, Schnee, Regen oder Schmutz, die durch unverschlossene oder undichte Fenster aufgetreten sind.
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