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Achten Sie darauf, dass Ihre (An-) Zahlungen an den Verkäufer gesichert sind.
Der wichtigste Gesichtspunkt bei der Gestaltung Ihres Ersterwerbsvertrages ist, das Risiko in den Griff zu bekommen, dass Ihre Immobilie zum Beispiel wegen Schwierigkeiten Ihres Bauträgers in der Bauträgerfinanzierung oder im Verkauf nicht hergestellt oder nicht fertiggestellt werden kann. 
Es muss im Kaufvertrag unter Beachtung der Vorschriften der Makler- und Bauträgerverordnung durch Ihren Notar sichergestellt werden, dass Ihr Bau nicht stecken bleibt! Auch muss die Baubeschreibung notariell beurkundet werden. Und nur diese notarielle Urkunde bzw. deren Inhalt ist für die Erstellung und Ausstattung Ihres neuen Heimes ausschlaggebend und nicht Ihnen wahrscheinlich übergebene Hochglanzprospekte oder tolle fotografische Darstellungen.
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